Das Bonbon für Anleger – die Denkmalschutz AfA

Nach Abschaffung von Eigenheimzulage und degressiver Abschreibung für vermietete Neubauten bietet nur noch die Denkmalschutz-Sonderabschreibung gemäß §§ 7h, 7i EStG attraktive Steuersparmöglichkeiten für den Anleger.

Erwerber und Staat profitieren gleichermaßen. Der Staat kann ohne eigene Aufwendungen schützenswerte Denkmäler sanieren und erhalten und die Käufer erwerben architektonisch außergewöhnliche und historisch bedeutsame Immobilien, die auf höchstem bautechnischem Niveau saniert wurden und eine besondere, langfristige steuerliche Förderung genießen.

Kapitalanlageerwerber einer Denkmalschutz-Immobilie können ab der Fertigstellung der Gebäude und in den sieben Folgejahren jeweils 9% der Herstellungskosten für Sanierungs- und Baumaßnahmen steuerlich absetzen. In den darauf folgenden vier Jahren können jeweils 7% der Baukosten steuerlich geltend gemacht werden. Eigennutzer können zehn Jahre lang jeweils 9% der Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.

Voraussetzung für die Gewährung der Denkmalschutz AfA und ihre Höhe (bezogen auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens einschließlich des nicht förderungsfähigen Grundstückserwerbs), ist eine Bescheinigung der Landesdenkmalbehörde, dass es sich bei dem zu sanierenden Gebäude um ein Baudenkmal handelt. Die Behörde prüft, in welchem Umfang Baumaßnahmen zum Erhalt und/oder der sinnvollen Nutzung der Gebäude erforderlich sind.

Zusätzlich zu den Sonderabschreibungen profitieren Kapitalanleger von der linearen AfA für die reinen Anschaffungskosten der Gebäude, ohne Renovierungs- und Grundstückskosten. Bei Gebäuden, wie dem Bauvorhaben ‚Rittergut Asdonk‘, dessen Bausubstanz weit über das Bewertungsstichjahr 1925 zurückreicht, beträgt diese AfA über einen Zeitraum von vierzig Jahren 2,5%.

Wer in den Genuss der Denkmalschutz AfA kommen will, muss zuerst kaufen, denn mit den Baumaßnahmen darf erst steuerwirksam begonnen werden, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist. Gleiches gilt für die Zeichnung von Anteilen bei Beteiligungsmodellen.

Die Vorteile der Denkmalschutz AfA für das Objekt ‚Rittergut Asdonk‘ im Stichwortcheck:

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Vorges. Baustart:
3. Quartal 2012

Rittergut Asdonk

Graftstraße 1
47475 Kamp-Lintfort